Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abzug der Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Bedingungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.